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   BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08   

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https://dejure.org/2009,3227
BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08 (https://dejure.org/2009,3227)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - IX R 39/08 (https://dejure.org/2009,3227)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - IX R 39/08 (https://dejure.org/2009,3227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken vermietetem Gebäude

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prüfung der Einkünfteerzielung gesondert für jede Immobilie bei Vermietung nur einzelner Gebäude auf einem Grundstück

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1; EStG § 21 Abs. 1
    Beurteilung der auf eine bestimmte Immobilie ausgerichteten Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Hinblick auf dessen Einkünfteerzielungsabsicht; Erstrecken der Vermietungstätigkeit auf die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude oder Gebäudeteile; Objektbezogenheit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken vermietetem Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht und Werbungskosten sind objektbezogen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Immobilienbezogene Einkünfteerzielungsabsicht ? Vorab entstandene Werbungskosten hinsichtlich nicht vermieteter Grundstücksteile ? Anteiliger Werbungskostenabzug sog. Zweiterschließungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken vermietetem Gebäude

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der auf eine bestimmte Immobilie ausgerichteten Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Hinblick auf dessen Einkünfteerzielungsabsicht; Erstrecken der Vermietungstätigkeit auf die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude oder Gebäudeteile; Objektbezogenheit der ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Gebäude; Gebäudeteil; Grundstück; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 538
  • DB 2009, 1570
  • BStBl II 2009, 776
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 23/03

    Surrogation eines Darlehens zur Finanzierung einer Rente, wenn die Rentenbeträge

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Maßgebend ist die auf eine bestimmte Immobilie ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 IX R 67/07, BStBl II 2009, 370, und vom 17. August 2005 IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, m.w.N. auf die Rechtsprechung zu anderen Überschusseinkunftsarten).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Bei dieser Prüfung kommt es entgegen der Auffassung des FG nicht unbedingt darauf an, ob die im Wohnhaus befindlichen Räumlichkeiten eine oder mehrere abgeschlossene Wohnung/Wohnungen bilden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 3/05, BFH/NV 2006, 525, zugleich zu Besonderheiten historischer Bausubstanz), wohl aber darauf, ob das Gebäude z.B. aus baulichen Gründen ungeeignet war, vermietet zu werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300).
  • BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07

    Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Maßgebend ist die auf eine bestimmte Immobilie ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 IX R 67/07, BStBl II 2009, 370, und vom 17. August 2005 IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, m.w.N. auf die Rechtsprechung zu anderen Überschusseinkunftsarten).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06

    Keine Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Verpachtung unbebauten

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Dies gilt nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich für alle dort genannten Vermietungstätigkeiten, es sei denn, es handelt sich um die Verpachtung unbebauten Grundbesitzes (BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 9/06, BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Ist die Vermietungstätigkeit auf Dauer angelegt, so ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2008 - IX B 22/08

    Entscheidung über Ersterschließung oder Zweiterschließung ist Tatsachenfrage

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Im Hinblick auf die Erschließungskosten ist nach den Feststellungen des FG (vgl. zur Maßgeblichkeit der Sachverhaltsfeststellung durch das FG BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 22/08, BFH/NV 2008, 1524) von einer nachträglichen Erschließung auszugehen, so dass es die damit zusammenhängenden Aufwendungen zutreffend als Werbungskosten beurteilt hat (vgl. hierzu eingehend Spiegelberger/Spindler/Wälzholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008, S. 699 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung), die es gegebenenfalls --wenn sich nach erneuter Verhandlung herausstellt, dass sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht-- auf die Vermietungsobjekte aufzuteilen hat.
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Sie ist nur dann in Bezug auf das gesamte Grundstück zu prüfen, wenn sich auch die Vermietungstätigkeit auf das gesamte Grundstück richtet (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Bei dieser Prüfung kommt es entgegen der Auffassung des FG nicht unbedingt darauf an, ob die im Wohnhaus befindlichen Räumlichkeiten eine oder mehrere abgeschlossene Wohnung/Wohnungen bilden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 3/05, BFH/NV 2006, 525, zugleich zu Besonderheiten historischer Bausubstanz), wohl aber darauf, ob das Gebäude z.B. aus baulichen Gründen ungeeignet war, vermietet zu werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300).
  • BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04

    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Die Klägerin trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen ihrer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
    Darauf entfallende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Klägerin sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186).
  • FG München, 18.03.2008 - 6 K 4293/06

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Berücksichtigung von

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Die Art und Weise der Nutzung durch den Mieter ist nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776).

    b) Die Einkünfteerzielungsabsicht ist für jede vermietete Immobilie gesondert, d.h. objektbezogen, zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776).

    Wird nur ein auf einem Grundstück gelegenes Gebäude oder ein Gebäudeteil vermietet oder verpachtet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht nur hierauf (BFH-Urteil in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776).

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776, und vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188).

    Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, und dieser Entscheidung folgend BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFH/NV 2016, 188; der 2. Leitsatz des BFH-Urteils in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776 ist durch die soeben genannte Rechtsprechung insoweit überholt).

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für

    Diese Grundsätze gelten nur für die Vermietung von Wohnungen (auch wenn der Mieter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt, BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776), nicht indes für die Vermietung von Gewerbeobjekten.
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 37/12

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776, m.w.N.).

    Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht jeweils nur auf das entsprechende Objekt (BFH-Urteile in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14

    Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien

    a) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776).

    Maßgebend ist daher sowohl im Hinblick auf den objektiven Tatbestand als auch für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht die auf ein bestimmtes Objekt (z.B. Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil) ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776, und vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist nur dann auf das gesamte Grundstück zu beziehen, wenn sich auch die Vermietungstätigkeit auf das gesamte Grundstück richtet (BFH-Urteile in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776, und in BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527).

  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person -

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist für jede vermietete Immobilie gesondert, d.h. objektbezogen, zu prüfen; maßgeblich ist das einzelne Mietverhältnis (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527).
  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Das von der Klägerin bemühte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. April 2009 IX R 39/08 (BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776) ist insoweit nicht einschlägig, da es nicht eine Gewerbeimmobilie, sondern eine   Wohnimmobilie   betraf, die lediglich zu anderen als Wohnzwecken genutzt wurde.
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist für jede vermietete Immobilie gesondert, d.h. objektbezogen, zu prüfen (BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776).
  • FG Nürnberg, 10.02.2015 - 1 K 1064/13

    Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Grundstück - Prüfung der

    Es sei äußerst zweifelhaft, ob im Hinblick auf die BFH-Urteile vom 26.11.2008 IX R 67/07 (BStBl II 2009, 370) und 01.04.2009 IX R 39/08 (BStBl II 2009, 776) eine getrennte (einkünftebezogene) Sichtweise für die bebaute und unbebaute Fläche erforderlich sei.

    Vermietet ein Vermieter mehrere Gebäude oder Gebäudeteile, die auf einem Grundstück liegen, ist jede Tätigkeit gesondert für sich zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 01.04.2009 IX R 39/08, BStBl II 2009, 776).

    Diese Grundsätze gelten nur für die Vermietung von Wohnungen (auch wenn der Mieter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt, BFH-Urteil vom 01.04.2009 IX R 39/08, BStBl II 2009, 776), nicht indes für die Vermietung von Gewerbeobjekten.

  • FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16

    § 21 EStG

    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. September 1997 IX R 80/94, Bundessteuerblatt II 1998, 771), auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. April 2009 IX R 39/08, Bundessteuerblatt II 2009, 776).

    Diese Grundsätze gelten nur für die Vermietung von Wohnungen, und zwar auch wenn der Mieter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. April 2009 IX R 39/08, Bundessteuerblatt II 2009, 776), nicht jedoch für die Vermietung von Gewerbeobjekten.

  • FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten

  • BFH, 08.11.2017 - IX R 36/16

    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten -

  • BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

  • FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14

    Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07

    Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus

  • FG München, 05.07.2012 - 5 K 2947/10

    Überschusserzielungsabsicht

  • FG München, 22.11.2016 - 2 K 655/13

    Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18

    Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?

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